Mitgliedschaft
Mitglied werden
Wir freuen uns darüber, dass das Interesse in unserem Tennisverein Mitglied zu werden sehr groß ist.
Aber leider sind unsere Kapazitäten zur Zeit so ausgeschöpft, dass wir auch die Warteliste schließen mussten. Sobald wir wieder AnwärterInnen dort aufnehmen können, geben wir dieses hier bekannt.
Informationen zur Aufnahme von Kindern und Jugendlichen finden Sie hier.
Aufnahmeformular
Das Formular zur Aufnahme verlinken wir wieder, sobald die Warteliste wieder geöffnet ist.
Fördermitglieder
Mitglieder, die sich vom aktiven Sport zurückziehen und dem Verein fortan als Fördermitglieder angehören wollen, können dies unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum 30.6. oder zum 31.12. eines Jahres durch schriftliche Erklärung (E-Mail reicht nicht) an den Vorstand des SVE (nicht die Abteilungsleitung der Tennisabteilung) über die Mitgliedsverwaltung des SVE erwirken. Der Förderbeitrag beträgt 6€ pro Monat.
Passivmeldungen
Möchte oder muss sich ein/e Spieler*in temporär aufgrund einer Schwangerschaft, eines Auslandsaufenthalts oder einer langfristigen Verletzung aus dem aktiven Sport zurückziehen, ist unter Vorlage einer Bescheinigung eine Beitragsbefreiung für diesen Zeitraum möglich. Die Bescheinigung muss an die Mitgliedsverwaltung des SVE gesendet werden.
Kündigung der Mitgliedschaft
Eine Kündigung kann unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum 30.6. oder zum 31.12. eines Jahres durch schriftliche Erklärung (E-Mail reicht nicht) an den Vorstand des SVE (nicht die Abteilungsleitung der Tennisabteilung) über die Mitgliedsverwaltung des SVE erfolgen.
Beitragsermäßigung
Bei Auszubildenden, Schüler*innen, Student*innen, Grundwehrdienstleistende sowie FSJler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres wird bei entsprechender Vorlage einer gültigen Bescheinigung der Kinder-/Jugendbeitrag (19€) berechnet.
Die Vorlage muss rechtzeitig in der Mitgliedsverwaltung des SVE eingegangen sein. Die Ermäßigung gilt ab dem Folgemonat der Einreichung. Eine rückwirkende Erstattung ist nicht möglich.
Die aktuelle Spielordnung ist bei all diesen Fragen häufig hilfreich.
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